Leitfaden zu Tapu und Recht
Was ist ein Familienwohnungsvermerk (Aile konutu şerhi) und wie wird er eingetragen?
Der Familienwohnungsvermerk macht im Tapu sichtbar, dass eine Immobilie als gemeinsamer Lebensmittelpunkt der Ehepartner genutzt wird. Er überträgt kein Eigentum auf den anderen Ehepartner, kann aber bestimmte einseitige Verfügungen über die Familienwohnung begrenzen. Beim Kauf oder Verkauf sollten Sie neben einem vorhandenen Vermerk auch die tatsächliche Nutzung als Familienwohnung und eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Ehepartners prüfen.
Zusammenfassung in einer Minute
Was Sie sich merken sollten, bevor Sie sich entscheiden
- Beachten Sie, dass die Familienwohnung der zentrale Wohnort ist, an dem Ehepartner ihren gemeinsamen Alltag führen.
- Beachten Sie, dass sowohl der nicht eingetragene als auch der eingetragene Ehepartner den Vermerk mit den erforderlichen Unterlagen beantragen können.
- Bereiten Sie eine Wohnsitzbescheinigung, einen Familienstandsregisterauszug und bei Bedarf zusätzliche Nachweise zur Objektadresse vor.
- Berücksichtigen Sie vor der Transaktion die ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehepartners zu Übertragung oder Belastung der eingetragenen Familienwohnung.
- Beachten Sie, dass die Anmerkung keine Eigentumsanteile gewährt und nicht in allen Fällen unfreiwillige Transaktionen wie Zwangsverkäufe verhindert.
Unterscheiden Sie die Familienwohnung von jedem sonstigen Wohnort oder Eigentum
Nicht alle Häuser einer Familie werden als Familienwohnungen betrachtet.
Nach türkischem Zivilgesetzbuch und TKGM-Praxis ist die Familienwohnung der Ort, an dem die Ehepartner ihren gemeinsamen Alltag führen. Entscheidend ist die tatsächliche Funktion der Wohnung in der Ehe, nicht allein, wer im Tapu als Eigentümer eingetragen ist.
Ein von Zeit zu Zeit genutztes Sommerhaus, eine Wohnung zu Investitionszwecken oder ein leeres Haus fallen nicht automatisch unter den gleichen Schutz, andererseits kann auch dann, wenn die Art der Immobilie in der Eigentumsurkunde als Grundstück oder Feld erscheint, eine besondere Bewertung vorgenommen werden, wenn mit autorisierten Dokumenten nachgewiesen werden kann, dass es sich tatsächlich um einen Familienwohnsitz handelt.
HauptunterschiedeDie Familienwohnung ist keine Eigentumsart, sondern eine tatsächliche Wohnfunktion innerhalb der Ehe.Die Anmerkung gibt dem anderen Ehepartner nicht automatisch einen Anteil an der Eigentumsurkunde; Sie macht den Schutz in bestimmten Gerichtsverfahren in Bezug auf das Familienhaus sichtbar.
Klären Sie, wer den Familienwohnungsvermerk mit welchen Unterlagen beantragen kann
Nach dem aktuellen Rundschreiben der TKGM können der im Tapu eingetragene Ehepartner, der nicht eingetragene Ehepartner oder beide gemeinsam einen Familienwohnungsvermerk beantragen. Der eingetragene Ehepartner muss den Antrag des anderen Ehepartners nicht vorab genehmigen.
Grundlegende Dokumente sind die Aufenthaltsbescheinigung und die Zivilstandsprobe, die den Familienstand zeigt. In Fällen, in denen die MERNIS-Adresse und die Insel- und Paketinformationen in der Eigentumsurkunde nicht direkt übereinstimmen, können zusätzliche Nachweise von Quellen wie der Gemeinde, dem Hauptamt, der Katasterdirektion, der Wohnungsverwaltung oder dem LİHKAB verlangt werden. Die Dokumentenliste muss vom Grundbuchamt nach den konkreten Immobilien überprüft werden.
| Titel | Dokument oder Kontrolle | Die Informationen, die es anzeigt, sind |
|---|---|---|
| Identität | Gegebenenfalls Kenn- und Vertretungsdokument | Antragsteller und Behörde |
| Eheschließung | Bevölkerungsregister mit Familienstand | Fortsetzung der Ehe |
| Layout | Wohnsitzbescheinigung | Die Wohnadresse der Familie |
| Immobilien-Matching | Gemeinde/Hauptamt/LİHKAB-Zertifikat, falls erforderlich | Verbindung zwischen Adress- und Grundbuch |
Prüfen Sie die Wirkung des Vermerks auf Verkauf, Schenkung und Hypothek vor der Transaktion
Nach Artikel 194 des türkischen Zivilgesetzbuches kann ein Ehepartner die Familienwohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen übertragen oder Rechte daran beschränken. Das Rundschreiben der TKGM erläutert, dass die Zustimmung des nicht eingetragenen Ehepartners bei Verkauf, Schenkung, Hypothek, Verkaufsversprechen, Nießbrauch und vergleichbaren Verfügungen erforderlich ist.
Die Zustimmung sollte nicht nur in Form von „Mein Ehepartner weiß angenommen werden. Es muss klar und nachweisbar sein, für welche Transaktion sie erteilt wird. In Fällen, in denen die Zustimmung nicht ohne einen berechtigten Grund erteilt oder eingeholt wird, kann die Intervention eines Richters in den Vordergrund treten. Der Verkaufs- oder Darlehensprozess sollte nicht geplant werden, bis diese rechtliche Frage gelöst ist.
- Übertragung durch Verkauf oder Spende
- Errichtung einer Hypothek
- Verkaufsversprechen und langfristige Rechtebeschränkungen
- Aufzeichnungen wie Nießbrauch, Wohnsitz oder Mietanmerkung
- Zu welchem Verfahren und unter welchen Bedingungen wird die Zustimmung erteilt
Beschränken Sie die Prüfung als Käufer oder Verkäufer nicht auf die Vermerkzeile
Für den Verkäufer sollten die Art des Familienwohnsitzes und die Zustimmung des Ehepartners in Vorbereitung auf den Verkauf und nicht nach Veröffentlichung der Anzeige geklärt werden, andernfalls kann der Prozess bei der Terminphase der Einzahlung, des Darlehens und der Eigentumsurkunde beendet werden, und wenn die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist, sollte mit dem Anwalt und dem Grundbuchamt geklärt werden, in welcher Form und wann sie bereitgestellt wird.
Für den Käufer ist das Vorhandensein einer Familienwohnungsnotation im aktuellen Eigentumsurkundeprotokoll eine deutliche Warnung, das Fehlen einer Anmerkung sollte jedoch nicht als endgültige Garantie dafür betrachtet werden, dass die Immobilie nicht tatsächlich ein Familienwohnsitz sein kann.
| Seite | Kontrolle | Zweck |
|---|---|---|
| Verkäufer | Familienstand und tatsächliche Verwendung | Identifizierung der Notwendigkeit einer Einwilligung frühzeitig |
| Ehefrau des Verkäufers | Explizite und transaktionsspezifische Zustimmung | Gewährleistung der Rechtssicherheit der Transaktion |
| Empfänger | Aktuelle Registrierungs- und Nutzungserhebung | Konfliktabbau, der später entstehen kann |
| Finanzierende Banken | Anmerkung und Einhaltung der Hypothekenvorschriften | Überprüfung der Verfügbarkeit der Abdeckung |
Klären Sie, wie der Vermerk gelöscht wird und welche Vorgänge er nicht verhindert
Die Aufgabe der Familienwohnungsnotation kann unterschiedliche Dokumente und Zustimmungen erfordern, je nachdem, wer die Anmerkung beantragt hat und welchen Ehestatus. Situationen wie der Antrag des begünstigten Ehepartners, der gemeinsame Antrag der Ehepartner, die endgültige Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe, der Tod oder die Gerichtsentscheidung werden im Rundschreiben gesondert geregelt.
Die Anmerkung erfordert die Zustimmung des Ehepartners bei bestimmten Transaktionen, die vom Eigentümer aus eigenem freien Willen durchgeführt werden; Sie verhindert nicht unbedingt Transaktionen, die außerhalb des Willens des Eigentümers stattfinden, wie z. B. Registrierung durch Verzug, Zwangsverkauf, Beschlagnahme und einstweilige Verfügung. Aus diesem Grund sollte die Anmerkung nicht als "keine Handlung auf das Haus genommen werden können" oder "es ist vor allen Schulden geschützt" dargestellt werden.
- Wer hat die Anmerkung gemacht und mit welchem Dokument
- Wessen Zustimmung für Stornierungsanfragen erforderlich ist
- Ob die Ehe weitergeht
- Art des Gerichts oder der Vollstreckungsmaßnahme
- Frühere Hypotheken, Pfandrechte und Maßnahmen auf Immobilien
Häufig gestellte Fragen
Klare, prägnante Antworten
01Wer kann einen Familienwohnungsvermerk beantragen?
Nach dem Rundschreiben der TKGM können der eingetragene Ehepartner, der nicht eingetragene Ehepartner oder beide gemeinsam den Vermerk mit den erforderlichen Unterlagen beantragen.
02Kann eine Immobilie mit Familienwohnungsvermerk verkauft werden?
Bei der freiwilligen Veräußerung des Eigentümers ist die ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich; kann die Zustimmung nicht eingeholt werden oder wird sie nicht ohne einen berechtigten Grund erteilt, so kann die Intervention eines Richters in den Vordergrund treten; der konkrete Verkauf muss von einem unabhängigen Rechtsanwalt und dem Grundbuchamt durchgeführt werden.
03Verschafft ein Familienwohnungsvermerk dem Ehepartner einen Eigentumsanteil?
Nr. Anmerkung überträgt keinen Eigentumsanteil; sie beschränkt bestimmte Verfügungen über das Familienheim darauf, ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehepartners gemacht zu werden. Rechte, die sich aus dem Eigentumsrecht ergeben, sind ein separater rechtlicher Titel.