Grundbuch- und Verkaufsratgeber
Wie stellen Sie einen Verkaufsantrag über Web Tapu?
Über Web Tapu können Sie einen Immobilienverkauf online anstoßen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen elektronisch an das Grundbuchamt übermitteln. Mit dem Antrag wird das Eigentum noch nicht übertragen: Die zuständige Direktion prüft die Akte, weist auf fehlende Angaben hin und teilt Grundbuchgebühr und Umlauffondsgebühr mit. Ist eine persönliche Unterschrift erforderlich, unterzeichnen die Parteien die amtliche Urkunde zum mitgeteilten Termin bei der Direktion.
Zusammenfassung in einer Minute
Was Sie sich merken sollten, bevor Sie sich entscheiden
- Starten Sie den Verkaufsantrag über den offiziellen TKGM-Dienst in Web Tapu oder e-Devlet.
- Gleichen Sie Immobilie, Käufer, Verkaufspreis, kommunalen Steuerwert und DASK-Angaben mit aktuellen Unterlagen ab.
- Nennen Sie besondere Umstände wie Anteilsverkauf, Vertretung, Hypothek oder Familienwohnungsvermerk eindeutig in der Antragsbeschreibung.
- Folgen Sie Gebühren- und Umlauffondsmitteilungen ausschließlich über die offizielle Vorgangsnummer und sichere Zahlungswege.
- Verwechseln Sie den Online-Antrag nicht mit der Grundbuchübertragung: Das Verfahren endet erst nach Prüfung durch die Direktion und den erforderlichen Unterschriften.
Beginnen Sie den Antrag erst, wenn die Verkaufsunterlagen vollständig sind
Der digitale Antrag beseitigt keine fehlenden Angaben; er ändert nur den Weg, auf dem die Akte die Direktion erreicht.
Vor dem Antrag müssen Flurstück, Parzelle und selbstständige Einheit der zu verkaufenden Immobilie mit dem aktuellen Grundbuchstand abgeglichen werden. Klären Sie von Beginn an, ob der gesamte Besitz oder nur ein bestimmter Anteil verkauft wird, wer Käufer ist, welche Kontaktangaben vorliegen, welcher Verkaufspreis erklärt wird und ob eine Vollmacht besteht.
Für als Gebäude qualifizierte Immobilien sollten eine gültige DASK-Police, der kommunale Steuerwert, Angaben zu den Beteiligten und weitere für den konkreten Vorgang erforderliche Unterlagen bereitliegen. Bestehen im Grundbuch eine Hypothek, ein Pfandrecht, ein Familienwohnungsvermerk oder andere Beschränkungen, klären Sie vor dem Verkauf mit Rechtsbeistand und den zuständigen Stellen, wie damit umzugehen ist.
| Bereich | Prüfung | Warum erforderlich? |
|---|---|---|
| Immobilie | Flurstück, Parzelle, selbstständige Einheit und Anteil | Falsche Auswahl von Immobilie oder Anteil vermeiden |
| Parteien | Identität, Kontakt und Vertretungsbefugnis | Akte mit den richtigen Beteiligten vorbereiten |
| Wert | Verkaufspreis und kommunaler Steuerwert | Gebühren und amtliche Urkunde vorbereiten |
| Aufzeichnungen | DASK, Hypothek, Vermerk und Pfandrecht | Den Vorgang beeinflussende Bedingungen frühzeitig erkennen |
Wichtige AbgrenzungDer Antrag über Web Tapu beginnt den Verkauf, ersetzt aber nicht die Grundbuchübertragung.Die Annahme des Antrags bedeutet nicht, dass Prüfung, Zahlung und Unterschrift bereits abgeschlossen sind.
Erfassen Sie Vorgang, Immobilie und Beteiligte in der richtigen Reihenfolge
Sie erreichen Web Tapu über die offizielle Adresse oder über den TKGM-Dienst in e-Devlet. Wählen Sie im Antragsmenü den Verkauf unter den Grundbuchvorgängen und bestimmen Sie die betroffene Immobilie sowie die Direktion, die den Vorgang bearbeiten soll. Wird ein Vorgang bei einer anderen Direktion beantragt, tragen Sie die vom System abgefragten Provinz- und Bezirksangaben gesondert ein.
Erfassen Sie Käufer oder Käuferinnen, den zu verkaufenden Anteil, den erklärten Preis und die Kontaktangaben. Besondere Situationen wie mehrere Verkäufer, Anteilsverkäufe, nicht lese- oder schreibkundige Beteiligte, Vertreter, Zeugen oder bestehende Rechte an der Immobilie müssen im Beschreibungsfeld eindeutig stehen. Da die Oberfläche aktualisiert werden kann, sind die aktuellen Hinweise im System maßgeblich.
- Nutzen Sie ausschließlich den offiziellen Dienst unter webtapu.tkgm.gov.tr oder in e-Devlet.
- Vergewissern Sie sich, dass als Vorgangsart „Verkauf“ ausgewählt ist.
- Vergleichen Sie Immobilie und gegebenenfalls den zu verkaufenden Anteil mit dem Grundbuch.
- Tragen Sie Identitäts- und Kontaktangaben der Käufer fehlerfrei ein.
- Geben Sie besondere Vorgangsbedingungen vollständig im Beschreibungsfeld an.
Unterscheiden Sie das Hochladen von Unterlagen von der Prüfung durch die Direktion
Die dem Antrag beigefügten Angaben und Unterlagen werden an das zuständige Grundbuchamt weitergeleitet. Die Direktion prüft die Akte hinsichtlich der Verkaufsparteien, der Grundbucheintragung, des erklärten Werts und der vorgangsspezifischen Anforderungen. Fehlen Angaben oder bestehen Rückfragen, können über die im Antrag hinterlegten Kontaktwege weitere Unterlagen oder Informationen angefordert werden.
Auch wenn DASK-Angaben und kommunaler Steuerwert über einzelne Schnittstellen abgerufen werden können, sollten Sie prüfen, ob die angezeigten Daten zur richtigen Immobilie gehören. Bewahren Sie nach dem Absenden die Vorgangsnummer auf und verfolgen Sie den Status über Web Tapu. Reagieren Sie auf Anforderungen zu fehlenden Unterlagen ohne Verzögerung innerhalb derselben Akte.
| Status | Bedeutung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Antrag eingegangen | Die Akte ist im System eingegangen | Vorgangsnummer aufbewahren |
| In Prüfung | Die Direktion bearbeitet die Akte | Offizielle Mitteilungen verfolgen |
| Fehlende Unterlage/Angabe | Die Akte muss ergänzt werden | Angeforderte Inhalte unter derselben Vorgangsnummer ergänzen |
| Termin- bzw. Zahlungsmitteilung | Die Unterschrift wird vorbereitet | Angaben prüfen und über den offiziellen Kanal zahlen |
Gleichen Sie Gebührenmitteilung und Unterschriftstermin mit der Vorgangsnummer ab
Sobald die Akte bearbeitet ist, können Grundbuchgebühr, Umlauffondsgebühr und Unterschriftstermin mitgeteilt werden. Vorgangsnummer, Direktion und Vorgangsdaten der Nachricht müssen mit dem Eintrag in Web Tapu übereinstimmen. Zahlen Sie ausschließlich über die von TKGM genannten Banken, e-Tahsilat oder sonstige offizielle Kanäle. Folgen Sie keinen Links, die eine Überweisung auf ein Privatkonto verlangen.
Prüfen Sie vor der Zahlung Verkaufspreis und Angaben zu den Beteiligten auf der amtlichen Gebührenmitteilung ein letztes Mal. Bringen Sie zum Termin die Ausweise, gegebenenfalls das Original der Vertretungsurkunde und weitere von der Direktion verlangte Unterlagen mit. Klären Sie frühzeitig, falls eine Partei nicht teilnehmen kann, und prüfen Sie den Umfang einer Vollmacht im Voraus.
- Abgleich von SMS und Web-Tapu-Vorgangsnummer
- Gebührenbemessung und auf die Parteien entfallende Beträge
- Zahlung nur über eine offizielle Stelle oder Vertragsbank
- Direktion, Datum und Uhrzeit des Termins
- Ausweis, Vollmacht und erforderliche besondere Unterlagen
Lesen Sie die amtliche Urkunde vor der Unterschrift und prüfen Sie danach den neuen Grundbuchstand
Nach Prüfung von Identität und Willenserklärung der Parteien im Grundbuchamt wird die amtliche Urkunde verlesen und unterzeichnet. Prüfen Sie vorher die Angaben zur Immobilie, den Anteil, den Verkaufspreis, Käufer und Verkäufer sowie gegebenenfalls besondere Erklärungen. Ist eine Erklärung unverständlich oder weicht sie von der Vereinbarung der Parteien ab, klären Sie dies vor der Unterschrift mit dem zuständigen Mitarbeiter.
Nach Abschluss der Eintragung sollte der Käufer den aktuellen Grundbuchstand prüfen; auch der Verkäufer sollte bestätigen, dass die Immobilie nicht mehr auf ihn eingetragen ist. Grundsteueranzeige, DASK-Aktualisierung, Versorgungsverträge sowie Unterlagen der Wohnanlage- oder Hausverwaltung werden getrennt von der Grundbuchübertragung bearbeitet. Die Eintragung erfüllt spätere Pflichten nicht automatisch.
- Selbstständige Einheit und Miteigentumsanteil
- Name, Identität und Vertretungsangaben der Parteien
- Erklärter Verkaufspreis
- Angaben zu bestehenden Vermerken und Rechten
- Aktueller Grundbuchstand und Folgepflichten nach der Eintragung
Häufig gestellte Fragen
Klare, prägnante Antworten
01Wer kann den Verkaufsantrag über Web Tapu stellen?
Der Eigentümer oder ein bevollmächtigter Vertreter kann den Verkaufsantrag über Web Tapu anstoßen. Bei mehreren Eigentümern, einem Anteilsverkauf oder einer Vollmacht müssen Angaben zu Beteiligten und Vertretungsbefugnis passend zum konkreten Vorgang eingetragen werden.
02Ist nach einem Antrag über Web Tapu ein Termin erforderlich?
Nach Prüfung durch die Direktion werden Terminangaben für Vorgänge mit persönlicher Unterschrift über das System und die hinterlegten Kontaktwege mitgeteilt. Sofern die Direktion es nicht verlangt, sollten Sie für denselben Vorgang keinen zweiten, unabhängigen Antrag anlegen.
03Schließt ein Antrag über Web Tapu die Grundbuchübertragung ab?
Nein. Der elektronische Antrag eröffnet die Verkaufsakte. Die Eintragung erfolgt erst nach Prüfung durch die Direktion, Zahlung von Grundbuch- und Umlauffondsgebühr, Prüfung von Identität und Willenserklärung sowie den erforderlichen Unterschriften.