Versicherungs- und Kaufratgeber
Ist DASK, die türkische Pflicht-Erdbebenversicherung, verpflichtend?
Die als DASK bekannte türkische Pflicht-Erdbebenversicherung ist für bestimmte Gebäude und selbstständige Einheiten gesetzlich vorgeschrieben. Eine beim Grundbuchtermin oder bei einem Hypothekendarlehen vorgelegte gültige Police ist kein Dokument, das nur für den Transaktionstag beschafft wird: Sie muss jährlich erneuert werden. Prüfen Sie zudem, welche Risiken bis zu welchen Grenzen für das Gebäude versichert sind.
Zusammenfassung in einer Minute
Was Sie sich merken sollten, bevor Sie sich entscheiden
- Beachten Sie, dass selbstständige Einheiten im Wohnungseigentum sowie privat errichtete Wohngebäude mit Grundbucheintrag grundsätzlich in den DASK-Geltungsbereich fallen können.
- Prüfen Sie, ob Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigter die Police abschließen und jährlich erneuern muss.
- Kontrollieren Sie beim Grundbuchübergang nicht nur das Bestehen der Police, sondern auch ihre Gültigkeit und die korrekten Angaben am Transaktionstag.
- DASK deckt unmittelbare Sachschäden am Gebäude infolge eines Erdbebens; Hausrat, Mietausfall und Personenschäden sind nicht eingeschlossen.
- Ersetzen Sie die technische Prüfung der Erdbebensicherheit eines Gebäudes nicht durch die DASK-Police.
Prüfen Sie sorgfältig, für welche Gebäude DASK verpflichtend ist
Nicht jeder als Wohnraum genutzte Ort hat dieselbe Grundbuch- und Nutzungsstruktur.
Das Katastrophenversicherungsgesetz Nr. 6305 erfasst unter anderem selbstständige Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, auf privat gehaltenen und im Grundbuch eingetragenen Grundstücken errichtete Wohngebäude, gewerblich genutzte Einheiten wie Läden und Büros in diesen Gebäuden sowie mit staatlicher Unterstützung nach Naturkatastrophen errichtete Wohnungen.
Ausgenommen sein können etwa als öffentliche Wohnungen oder Dienstgebäude genutzte Bauten, bestimmte Gebäude in den gesetzlich definierten Dorfsiedlungsgebieten und Gebäude, die vollständig anderen als Wohnzwecken dienen. Ob eine Immobilie in den Geltungsbereich fällt, sollte nicht allein aus ihrer alltäglichen Nutzung abgeleitet werden. Prüfen Sie Grundbuchart, Gebäudetyp und gesetzliche Einordnung gemeinsam.
KurzantwortFür Gebäude im Geltungsbereich ist DASK verpflichtend und jährlich zu erneuern.Die Pflicht liegt in der Regel beim Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigten. Prüfen Sie Grundbuch- und Nutzungsart auch im Hinblick auf mögliche Ausnahmen.
Unterscheiden Sie die Rollen von Eigentümer, Mieter und Darlehensnehmer
Das Gesetz nennt Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigte als Personen, die die Versicherung abschließen und jährlich erneuern müssen. Ein Mieter kann die Abwicklung übernehmen oder die Prämie zahlen; dadurch wird die gesetzliche Pflicht jedoch nicht mit einer vertraglichen Kostenverteilung im Mietvertrag gleichgesetzt. Halten Sie die Vereinbarung eindeutig fest.
Wurde die mit einem Hypothekendarlehen verbundene Pflicht-Erdbebenversicherung nicht vom Darlehensnehmer abgeschlossen, kann das Kreditinstitut die Police nach Information des Versicherungsnehmers ausstellen. Dass die Bank die Police erstellt, garantiert keine korrekten Objektdaten. Prüfen Sie Adresscode, Bauart, Baujahr, Bruttofläche, Geschosszahl sowie Angaben zu Versicherungsnehmer und Versicherten.
| Status | Hauptverantwortliche Person | Zu prüfen |
|---|---|---|
| Eigentümer bewohnt die Immobilie | Eigentümer | Jährliche Erneuerung und korrekte Gebäudedaten |
| Wohnung ist vermietet | Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigter | Kostenverteilung im Mietvertrag |
| Hypothekendarlehen besteht | Darlehensnehmer; andernfalls kann die Bank die Police veranlassen | Objektdaten und Police |
| Nießbrauchsrecht besteht | Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigter | Rechtsstellung und Versicherungsangaben abgleichen |
Nehmen Sie die gültige Police in die Unterlagen für den Grundbuchverkauf auf
Das Katastrophenversicherungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Eintragungs- und Löschungsvorgänge im Grundbuch für Gebäude und selbstständige Einheiten im DASK-Geltungsbereich nicht durchgeführt werden können, ohne den Abschluss und die Gültigkeit der Police am Transaktionstag nachzuweisen. Auch TKGM führt die Pflicht-Erdbebenversicherung für als Gebäude qualifizierte Immobilien unter den für einen Verkauf erforderlichen Unterlagen auf.
Sind Flurstück, Parzelle, selbstständige Einheit oder Adresscode in einer kurz vor dem Verkauf abgeschlossenen Police falsch, kann dies sowohl die Transaktion als auch eine mögliche Schadenbearbeitung erschweren. Klären Sie schriftlich mit der Versicherungsgesellschaft, wie die bestehende Police für den neuen Eigentümer aktualisiert wird, ob ein Übertragungsnachtrag nötig ist und wann die Verlängerung ansteht.
- Policennummer und Ablaufdatum
- Adresscode der nationalen Adressdatenbank
- Übereinstimmung mit Flurstück, Parzelle und selbstständiger Einheit im Grundbuch
- Bruttofläche, Bauart und Baujahr
- Aktualisierung von Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten nach dem Verkauf
Beachten Sie, dass DASK das Gebäude schützt, aber nicht jeden Schaden abdeckt
Die Pflicht-Erdbebenversicherung deckt innerhalb der Versicherungsgrenzen unmittelbare Sachschäden am Gebäude durch ein Erdbeben sowie daraus folgende Schäden durch Brand, Explosion, Tsunami und Erdrutsch. Zum versicherten Gebäudebestand gehören insbesondere Fundament, tragende Wände, Decken, Böden, Treppen, Aufzug, Dach und vergleichbare Bauteile.
Abbruch- und Entsorgungskosten, Mietausfall, Kosten einer Ersatzunterkunft, bewegliches Eigentum, Personenschäden und Schmerzensgeld fallen nicht unter DASK. Übersteigen die Wiederaufbaukosten des Gebäudes die Versicherungssumme oder sollen Hausrat und vorübergehende Unterkunft mitgeschützt werden, prüfen Sie separate freiwillige Wohngebäude- und Erdbebendeckungen.
| Schadenart | DASK-Status | Separat zu prüfen |
|---|---|---|
| Erdbebenbedingte Gebäudeschäden | Innerhalb der Versicherungssumme gedeckt | Lücke zu den Wiederaufbaukosten |
| Haushaltswaren | Außerhalb des Anwendungsbereichs | Hausrat- bzw. Inhaltsversicherung |
| Mietausfall und vorübergehende Unterkunft | Außerhalb des Anwendungsbereichs | Zusatzdeckungen und Liquiditätsreserve |
| Personenschäden | Außerhalb des Anwendungsbereichs | Andere Versicherungen und gesetzliche Haftung |
Verstehen Sie eine gültige Police nicht als Nachweis der Gebäudesicherheit
Die DASK-Police dient der finanziellen Risikoabsicherung; sie ist kein technischer Bericht über das Erdbebenverhalten eines Gebäudes. Ihr Abschluss beweist weder, dass das Tragwerk untersucht wurde, noch, dass das Gebäude vollständig mit Baugenehmigung und Projekt übereinstimmt oder bei einem Erdbeben keinen Schaden erleiden wird.
Ergänzen Sie beim Immobilienkauf die Policenprüfung durch Angaben zu Gebäudealter, Projekthistorie und Ihren Beobachtungen sowie gegebenenfalls durch qualifizierte technische Untersuchungen. Die Versicherungssumme orientiert sich am Wiederaufbaukostenansatz ohne Grundstückswert, nicht am Markt- oder Verkaufspreis. Verwechseln Sie Versicherungsschutz nicht mit technischer Sicherheit.
- DASK-Police: finanzielle Absicherung
- Feststellung eines Risikogebäudes: offizielles technisches Verfahren nach Gesetz Nr. 6306
- Erdbeben-Leistungsanalyse: ingenieurtechnische Prüfung
- Wertgutachten: auf Wert und Kreditwürdigkeit der Immobilie ausgerichteter Bericht
- Architektonische Immobilienbewertung: Plan-, Nutzungs- und Entwicklungspotenzial
Häufig gestellte Fragen
Klare, prägnante Antworten
01Ist DASK verpflichtend?
Für die in Gesetz Nr. 6305 genannten Gebäude und selbstständigen Einheiten ist die Pflicht-Erdbebenversicherung abzuschließen und jährlich zu erneuern. Ausnahmen, etwa für öffentliche Gebäude, bestimmte Dorfgebäude und vollständig nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude, sind jeweils gesondert zu prüfen.
02Muss der Vermieter oder der Mieter DASK abschließen?
Gesetzlich verpflichtet ist der Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigte. Der Mieter kann die Abwicklung übernehmen, und die Parteien können die Prämienzahlung vertraglich regeln; dadurch ändert sich die gesetzliche Pflicht nicht automatisch.
03Belegt eine DASK-Police die Erdbebensicherheit des Gebäudes?
Nein. DASK sichert bestimmte erdbebenbedingte Sachschäden ab. Sie ist weder ein Bericht zur Erdbebenleistung des Gebäudes noch eine Feststellung, ob es sich um ein Risikogebäude handelt.